Springe zum Inhalt

Ziele

Die Stiftung Perspektive Usedom verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele.

Gemäß Stiftungssatzung obliegt der Stiftung folgender Zweck:

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur- und Artenschutzes (i. S. v. § 52 Absatz 2 Nr. 8 und 14 AO), die Verbesserung und Förderung der Altenhilfe (i. S. v. § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO) sowie der Förderung eines gewaltfreien Lebens (i.S. § 52 Absatz 2, Nr. 20 AO) miteinander, in dem sozial schwächere Bürger (insbesondere Flüchtlinge, Opfer von Straftaten und behinderte Menschen) nicht ausgegrenzt werden (i. S. v. § 52 Absatz 2, Nr. 10 AO).
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Sach-, Dienst-, Geld- oder sonstigen Leistungen zur Unterstützung oder zum Erhalt von Maßnahmen
  • die dem Natur- und Artenschutz sowie einer naturverträglichen Landschaftsentwicklung und Landschaftspflege (i.S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 8 u. 14 AO) dienen, insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schutzgebieten, der Unterstützung bedrohter Tierarten (indem geeignete Lebensbedingungen geschaffen und gefördert werden) und der Bereitstellung von Informationen zum Natur- und Artenschutz und zur Umweltbildung und Umwelterziehung,
  • die der Altenhilfe dienen oder ältere, meist alleinstehende Menschen vor drohender Vereinsamung bewahren und ihnen ein selbstbestimmtes oder generationenübergreifendes Leben miteinander ermöglichen, wie beispielsweise Betreuung, Begleitung, Pflege, Sterbebegleitung, Organisation von Hausbesuchen oder Veranstaltungen für den vorgenannten Personenkreis (i.S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
  • die der Vermeidung von Gewalt und Straftaten (i.S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO) dienen, insbesondere durch Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen,
  • die zur Vermeidung einer Ausgrenzung von sozial schwächeren Menschen (Flüchtlinge, Opfer von Straftaten und Behinderte i.S. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) dienen, z.B. zur Finanzierung von Zusammenkünften, Veranstaltungen oder einer erforderlichen Betreuung.